Sachverständigeverzeichnis

Glossar

Sachverständigenhonorar

Das Honorar eines Sachverständigen richtet sich nach Aufwand, Umfang des Gutachtens und teils nach dem Streitwert, bei gerichtlichen Gutachten nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG). Bei privaten Aufträgen wird das Honorar frei vereinbart.

Begriff
Sachverständigenhonorar
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Ein Angebot sollte konkret benennen, ob nach Stundensatz, Pauschale oder Streitwert abgerechnet wird, weil sich die Höhe je nach Modell und Fall stark unterscheiden kann.

Bei gerichtlichen Gutachten sind die Sätze im JVEG festgelegt, was privaten Auftraggebern zumindest eine grobe Orientierung für vergleichbare private Gutachten geben kann.

Quellen und Methodik

Einsatz von Sprachmodellen

Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Gutachten-Kostenplaner und Bauschaden-Erfassungsbogen entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.