Sachverständigeverzeichnis

Glossar

Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die rund um Bausachverständige & Gutachter immer wieder auftauchen. Jeder Eintrag beginnt mit einer Definition in ein bis zwei Sätzen und nennt danach, worauf sie sich stützt.

21 Begriffe

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.v.)

Die öffentliche Bestellung nach § 36 GewO wird von der zuständigen IHK oder, bei handwerklichen Sachgebieten, der Handwerkskammer erteilt. Voraussetzung sind eine geprüfte besondere Sachkunde, überdurchschnittliche Erfahrung und persönliche Eignung wie Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.

Begriff ansehen

Freie Sachverständige

Freie Sachverständige haben keine öffentliche Bestellung, dürfen aber trotzdem Gutachten erstellen und die Berufsbezeichnung Sachverständiger führen, sofern sie diese nicht mit dem geschützten Zusatz öffentlich bestellt und vereidigt versehen.

Begriff ansehen

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird vom Gericht selbst in Auftrag gegeben, der Sachverständige steht im Dienst des Gerichts, nicht einer Partei. Es gilt als echtes Beweismittel und bildet regelmäßig die Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung.

Begriff ansehen

Privatgutachten

Ein Privatgutachten wird von einer Partei selbst in Auftrag gegeben und gilt rechtlich als qualifizierter Parteivortrag, nicht als eigenständiges Beweismittel wie ein Gerichtsgutachten. Es kann trotzdem prozessentscheidend sein, wenn die Gegenseite ihm nicht substantiiert widerspricht.

Begriff ansehen

Selbstständiges Beweisverfahren

Im selbstständigen Beweisverfahren nach § 485 ZPO beauftragt das Gericht bereits vor oder unabhängig von einem Hauptsacheprozess einen Sachverständigen, einen strittigen Zustand wie einen Baumangel gutachterlich festzustellen. Es dient der Beweissicherung, bevor Spuren verändert oder Mängel beseitigt werden.

Begriff ansehen

Arten und Anlässe von Baugutachten

Baugutachten werden zu unterschiedlichen Anlässen erstellt: vor einem Hauskauf zur Zustandsprüfung, bei Streit über einen Baumangel, nach einem Schadensereignis oder zur Wertermittlung. Der jeweilige Anlass bestimmt Umfang und Methodik der Untersuchung.

Begriff ansehen

Typische Bauschäden beim Altbaukauf

Beim Kauf älterer Gebäude zeigen sich wiederkehrend bestimmte Schadensbilder: aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk, Risse durch Setzungen, veraltete Elektro- und Sanitärinstallationen sowie Wärmebrücken ohne zeitgemäße Dämmung.

Begriff ansehen

Schimmelpilzanalyse

Eine Schimmelpilzanalyse stellt fest, ob und in welchem Ausmaß Schimmel in einem Gebäude vorhanden ist, oft kombiniert mit einer Ursachenklärung wie Wärmebrücken oder unzureichender Lüftung. Sie reicht von einer Sichtprüfung bis zu Materialproben und Raumluftmessungen.

Begriff ansehen

Sachverständigenhonorar

Das Honorar eines Sachverständigen richtet sich nach Aufwand, Umfang des Gutachtens und teils nach dem Streitwert, bei gerichtlichen Gutachten nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG). Bei privaten Aufträgen wird das Honorar frei vereinbart.

Begriff ansehen

Gutachten für den Hauskauf

Ein Gutachten vor dem Hauskauf prüft den baulichen Zustand einer Immobilie, um versteckte Mängel und den daraus folgenden Sanierungsbedarf realistisch einzuschätzen, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.

Begriff ansehen

Sachmängelhaftungsausschluss bei Immobilien

Bei privaten Immobilienverkäufen wird die Haftung für Sachmängel im notariellen Kaufvertrag regelmäßig ausgeschlossen. Arglistig verschwiegene Mängel sind von diesem Ausschluss ausgenommen und können auch nachträglich geltend gemacht werden.

Begriff ansehen

Wertermittlungsgutachten

Ein Wertermittlungsgutachten bestimmt den Verkehrswert einer Immobilie nach anerkannten Verfahren wie Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren, etwa für eine Erbauseinandersetzung, Scheidung oder Finanzierung.

Begriff ansehen

Gutachten nach einem Schadensereignis

Nach Ereignissen wie einem Wasserschaden, Sturm oder Brand dokumentiert ein Gutachten Ausmaß und Ursache des Schadens, häufig als Grundlage für die Regulierung durch eine Versicherung.

Begriff ansehen

Kostenangebot für ein Gutachten

Anders als bei Handwerkerleistungen ist bei Gutachten kein gesetzlicher Kostenvoranschlag nach § 649 BGB üblich, sondern ein individuelles Honorarangebot, das Umfang, Methodik und voraussichtliche Bearbeitungsdauer benennen sollte.

Begriff ansehen

Aufbau eines Baugutachtens

Ein belastbares Baugutachten enthält üblicherweise den Auftrag und die Fragestellung, die angewandte Methodik, den festgestellten Befund mit Fotodokumentation, eine fachliche Bewertung und, sofern beauftragt, eine Kosteneinschätzung für die Mängelbeseitigung.

Begriff ansehen

Streitwert und Gutachterauswahl

Bei einem gerichtlichen Verfahren orientiert sich die Auswahl des Sachgebiets eines Sachverständigen am konkreten Streitgegenstand, nicht am Streitwert selbst. Ein Sachverständiger für Bauwesen deckt in der Regel nicht automatisch jedes bautechnische Spezialgebiet ab.

Begriff ansehen

IHK- und HWK-Sachverständigenverzeichnis

Jede Industrie- und Handelskammer sowie, für handwerkliche Sachgebiete, jede Handwerkskammer führt ein öffentlich einsehbares Verzeichnis ihrer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, gegliedert nach Sachgebiet und Region.

Begriff ansehen

Unabhängigkeit des Sachverständigen

Ein Sachverständiger soll sein Gutachten unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen erstellen, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt. Bei öffentlich bestellten Sachverständigen ist diese persönliche Eignung ausdrücklich Voraussetzung der Bestellung.

Begriff ansehen

Beweissicherung vor Abriss oder Sanierung

Bevor ein beschädigtes Bauteil beseitigt oder eine Sanierung begonnen wird, sollte der Zustand fotografisch und gegebenenfalls gutachterlich dokumentiert werden. Nach dem Rückbau lässt sich ein ursprünglicher Mangel oft nicht mehr zweifelsfrei nachweisen.

Begriff ansehen

Gutachten bei Mietstreitigkeiten

Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter über bauliche Mängel, etwa Schimmel oder Feuchtigkeit, kann ein Sachverständigengutachten klären, ob ein baulicher Mangel oder überwiegend das Nutzerverhalten Ursache ist. Das beeinflusst maßgeblich, wer für die Beseitigung verantwortlich ist.

Begriff ansehen

Ergänzungsgutachten und Nachfragen

Ist ein Gutachten unklar, widersprüchlich oder unvollständig, kann eine Partei oder das Gericht ein Ergänzungsgutachten oder eine mündliche Erläuterung des Sachverständigen verlangen, statt sofort ein komplett neues Gutachten in Auftrag zu geben.

Begriff ansehen