Sachverständigeverzeichnis

Glossar

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird vom Gericht selbst in Auftrag gegeben, der Sachverständige steht im Dienst des Gerichts, nicht einer Partei. Es gilt als echtes Beweismittel und bildet regelmäßig die Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung.

Begriff
Gerichtsgutachten
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Die Auswahl des Gutachters obliegt dem Gericht, Parteien können zwar Vorschläge machen, haben aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Person.

Wird das Gutachten von einer Partei substantiiert angegriffen, kann das Gericht Ergänzungsfragen stellen oder ein weiteres Gutachten einholen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Privatgutachten und Gerichtsgutachten im Baurecht, Breiholdt Steger von Rohr Rechtsanwälte,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Gutachten-Kostenplaner und Bauschaden-Erfassungsbogen entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.