Glossar
Privatgutachten
Ein Privatgutachten wird von einer Partei selbst in Auftrag gegeben und gilt rechtlich als qualifizierter Parteivortrag, nicht als eigenständiges Beweismittel wie ein Gerichtsgutachten. Es kann trotzdem prozessentscheidend sein, wenn die Gegenseite ihm nicht substantiiert widerspricht.
- Begriff
- Privatgutachten
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Nach der freien Beweiswürdigung des Gerichts kann ein überzeugendes, in sich schlüssiges Privatgutachten durchaus in die Entscheidung einfließen, besonders wenn kein Gegengutachten vorliegt.
Ein Privatgutachten ist meist günstiger und schneller verfügbar als ein Gerichtsgutachten und eignet sich deshalb oft als erster Schritt vor einem gerichtlichen Verfahren.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Zur Bedeutung von Privatgutachten im Bauprozess, Krause Creutzburg,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.