
Verzeichnis
Baugutachter in Deutschland, geordnet nach Ort
Dieses Verzeichnis führt Bausachverständige und Baugutachter in Deutschland auf, mit Anschrift und Erreichbarkeit je Eintrag, sortiert nach Ort. Die Angaben stammen aus OpenStreetMap und tragen auf jeder Seite ihren Stand. Was die Quellen nicht ausweisen, bleibt leer statt geschätzt.
- Einträge
- 130
- Orte
- 106
- Stand der Daten
- 11. September 2026
Orte mit den meisten Einträgen
Jeder Ort führt seine Baugutachter mit Anschrift und Leistungsumfang einzeln auf.
Wie Ratgeber und Glossar die Einträge einordnen
Ratgeber und Glossar ordnen ein, was die Angaben bedeuten, worauf bei der Auswahl zu achten ist und welche Begriffe in diesem Bereich immer wieder auftauchen.
Ratgeber
Was ein Baugutachten kostet
Privat beauftragt 50 bis 150 Euro je Stunde, vor Gericht 114 Euro nach JVEG. Dazu Nebenkosten, Gerichtsgebühren und die Frage, wer am Ende zahlt.
Artikel lesen
Ratgeber
Was öffentlich bestellt und vereidigt bedeutet
Der Zusatz ö.b.v. steht für eine Prüfung nach § 36 GewO, eine Bestellung auf fünf Jahre und Pflichten, die frei tätige Gutachter nicht treffen. So prüfen Sie ihn.
Artikel lesen
Ratgeber
Gerichtsgutachten oder Privatgutachten: der Unterschied
Ein Privatgutachten ist Parteivortrag, ein Gerichtsgutachten ist Beweismittel. Was das für Beweiskraft, Kosten und Ihre Erfolgsaussichten am Bau bedeutet.
Artikel lesen
Glossar
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.v.)
Die öffentliche Bestellung nach § 36 GewO wird von der zuständigen IHK oder, bei handwerklichen Sachgebieten, der Handwerkskammer erteilt. Voraussetzung sind eine geprüfte besondere Sachkunde, überdurchschnittliche Erfahrung und persönliche Eignung wie Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Begriff ansehen
Glossar
Freie Sachverständige
Freie Sachverständige haben keine öffentliche Bestellung, dürfen aber trotzdem Gutachten erstellen und die Berufsbezeichnung Sachverständiger führen, sofern sie diese nicht mit dem geschützten Zusatz öffentlich bestellt und vereidigt versehen.
Begriff ansehen
Glossar
Gerichtsgutachten
Ein Gerichtsgutachten wird vom Gericht selbst in Auftrag gegeben, der Sachverständige steht im Dienst des Gerichts, nicht einer Partei. Es gilt als echtes Beweismittel und bildet regelmäßig die Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung.
Begriff ansehen